Soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich erfolgten oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der Kanzlei nach den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung.